Es gibt viele Informationen zu Infektionskrankheiten im Internet, wie üblich hilft hier auch einfach eine Anfrage bei Suchmaschinen weiter.
- Nenne möchte ich folgende Übersichten:
- Die Übersicht beim
Gesundheitsamt von Garmisch-Partenkirchen - Die
Liste vom Grünen Kreuz - Die Einträge vom
Robert Koch Institut und die
Steckbriefe seltener Erkrankungen - Die
Lernliste von Heilpraktiker-Fragen - Das
Infektionsnetz in Österreich ist auch ein sehr guter Ort zum Nachschauen.
Im
Infektionsschutzgesetz finden sich etlich Krankheiten, die teils mit Meldepflicht, teils mit Behandlungsverbot für den Heilpraktiker belegt sind.
Für das Behandlungsverbot für Heilpraktiker nach IfSG §24 in Verbindung mit §7 gibt es leider zwei Auslegungsarten:
- Viele Schulen unterrichten, dass alle Krankheiten, die von den genannten Erregern verusacht werden nicht behandelt werden dürfen, also zum Beispiel keine Röteln und keine Haemophilus Influenzae B Krankheiten.
- Andere, z.B.
Isolde Richter bei der ich gelernt habe vertreten die juristisch exakte Anwendung des Gesetzes, daß nur Krankheiten nicht behandelt werden dürfen, insoweit die Erreger meldepflichtig sind (der wesentliche Unterschied ist das Wörtchen "insoweit"). Somit wären Röteln erlaubt, die angeborene Rötelninfektion jedoch nicht, Haemophilus Influenzae B Krankheiten wären erlaubt, nur die Meningitis durch Haemophilus Influenzae B wäre mit Behandlungsverbot belegt.
Interessant ist auch die
Liste der Falldefinitionen vom
Robert Koch Institut in dem die für Ärzte Meldepflichtigen Erkrankungen nochmals kurz beschrieben sind.
Alle Meldepflichtigen Krankheiten sind in
wikipedia sehr schön aufgeführt und verlinkt, so dass ich mir hier nicht nochmal die gleiche Arbeit machen muss.
Nachtragen muss ich nur die aviäre Influenza, die nun in §6 IfSG Abs. 1 aufgenommen wurde und in
wikipedia: Vogelgrippe, bzw.
RKI: Influenza beschrieben wird.